Allgemeines zu Cannabis


FAQ Cannabis

Nein, seit dem 01.04.2024 ist Cannabis kein Betäubungsmittel mehr.

Ja. Ihr Arzt kann es auf Privatrezept oder Kassenrezept verordnen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Cannabistherapie, wenn eine Genehmigung vorliegt.

Wir dürfen leider keine Ärzte empfehlen. Wenden sie sich am Besten an den Arzt ihres Vertrauens.

Das geht nur, wenn sie unter einer entsprechenden chronischen Erkrankung leiden. Bitte nehmen sie hierzu Kontakt zu ihrer Krankenkasse auf.

Ja, da Cannabis nun kein Betäubungsmittel mehr ist, geht das.

THC ist wie auch CBD eines der beiden Hauptcannabinoide im Cannabis. THC besitzt viele Wirkungen, z.B. wirkt es gegen chronische Schmerzen, Erbrechen oder Muskelverkrampfungen.

Daneben gibt es viele weitere Wirkstoffe im Cannabis, die zusammen mit den Cannabinoiden zu einer positiven Gesamtwirkung im Körper führen. Nach unserer Erfahrung reichen häufig mittlere THC-Gehälter von z.B. 18% aus, um die optimale Wirkung zu erzielen.. Der Hype um möglichst hohe THC-Gehälter dient fast immer der Vermarktung dieser zumeist teuren Blüten.

Wir haben einige günstige Blüten für Selbstzahler auf Lager. Bitte registrieren sie sich in unserem Webshop „Cannabronn“ unter „https://cannabronn.de“. Dort können sie unsere vorrätigen Blüten und die Preise einsehen.

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In der Regel wenige Stunden. Bitte legen sie dazu eine Bestellung in unserem Webshop „Cannabronn“ unter „https://cannabronn.de“ an. Wir geben ihnen sofort Bescheid, wenn die Ware zur Abholung bereit steht.

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